am Beispiel des Neubaus eines Wohnhauses in der Calauer Straße 62
Anlass
Die Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten in der Calauer Straße 62 in Cottbus. Zielstellung ist die Schaffung verschiedener Wohnungstypen mit einem hohen Komfortwert für den Mieter. Im Fokus steht neben der Sicherstellung des Mieterkomforts zu einem vertretbaren Mietpreis auch der Einsatz von energetisch hochwertigen technologischen Lösungen. Durch die stetig zunehmenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Luftdurchlässigkeit von neu zu errichtenden sowie sanierten Gebäuden und die damit einhergehenden (Transmissions-) Wärmeverluste immer weiter reduziert. Das hat jedoch zur Folge, dass die Häufigkeit des Auftretens von Schimmelproblemen durch eine unzureichende Lüftung zunimmt. Um dies auszuschließen, ist der Einsatz von Lüftungssystemen zur kontrollierten Be- und Entlüftung und dem damit verbundenen Feuchteschutz ratsam. Werden dafür reine Abluftsysteme mit der Nachführung der Zuluft über Fassadenöffnungen ohne Wärmerückgewinnung eingesetzt, so wird kalte Außenluft ohne Vorwärmung in das Gebäude unter der Inkaufnahme von Behaglichkeitsdefiziten eingebracht. Die warme Luft und die damit verbundene Heizwärme werden ungenutzt über die meist im Badezimmer verortete Abluft aus dem Gebäude abgeführt. Demgegenüber gewährleistet eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung einen regelmäßigen Mindestluftwechsel bei Nutzung des Wärmeinhalts aus der Raumabluft, wodurch der Feuchte- und Bautenschutz sowie ein erhöhter Komfort durch verbesserte Luftqualität erzielt werden. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung in dem neu zu errichtenden Mehrfamilienhaus in der Calauer Straße 62 geplant. Zudem können die Anforderung zur Reduzierung der Einflüsse des Außenlärms unter Sicherstellung der Belüftung von Schlaf- und Wohnzimmer eingehalten werden.
Konzeption
In den 10 Wohneinheiten, welche sich über 4 Etagen verteilen, soll jede Wohnung mit einem zentralen Lüftungsgerät mit Lage im Bad ausgestattet werden. Die Geräte werden in einer Unterhangdecke in den Bädern installiert und versorgen von dort aus die gesamte Wohnung. Für die Außenluftansaugung und die Fortluftausblasung des Lüftungsgerätes sind lediglich zwei Öffnungen in der Außenwand jeder Wohnung erforderlich. Zur Reduzierung der Geräuschimmissionen werden Schalldämpfer eingesetzt. Im zentralen Flurbereich befindet sich innerhalb der Abhangdecke der Luftverteilkasten, von dem aus jeder Raum über Luftauslässe angebunden wird.
Aus den Ablufträumen Küche, Bad und WC wird die Luft abgeführt, wodurch eine dauerhafte Entfeuchtung und die Reduzierung von Geruchsbelastungen erreicht werden. Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer stellen wiederum Zulufträume dar. Über diese wird eine äquivalente Luftmenge nachgeführt. Die diesen Räumen zugeführte Zuluft strömt über den Flur in die jeweiligen Ablufträume und stellt damit einen Raumverbund sicher.
Der im Lüftungsgerät befindliche Wärmetauscher gewinnt einen Großteil, der in der Abluft vorhandenen Wärme zurück und erwärmt mit dieser die Zuluft. Moderne Lüftungsgeräte erreichen Wärmerückgewinnungsgrade von bis zu 90 Prozent, wodurch lediglich 10% der erforderlichen Wärmeenergie für die Vorwärmung der Zuluft durch einen Wärmeträger (in vorliegenden Fall Fernwärme) bereitgestellt werden müssen.
Über variable Lüftungsstufen wird ein effizienter Einsatz des Gerätes ermöglicht. Bei Abwesenheit wird vom Normalbetrieb auf eine reduzierte Lüftung geschalten. Bei Bedarf kann manuell auf einen Stoßlüftungsbetrieb umgeschaltet werden.
Durch den Einsatz von mehrstufigen Filtern im Zentralgerät kann zudem ein hoher Komfort für Allergiker erzielt werden, da in der Außenluft befindliche Stäube und Pollen abgeschieden werden.
Energieeinsparungen
Durch den Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung werden die bei natürlicher Belüftung auftretenden Wärmeverluste signifikant reduziert. Der Energieeinsatz (Strom) für den Betrieb des Lüftungsgerätes wird über die Reduzierung von Lüftungswärmeverlusten bei weiten kompensiert.
Die aus dem Einsatz kontrollierter Wohnraumlüftung resultierende Primärenergiereduzierung liefert einen entscheidenden Beitrag für die positive energetische Bewertung des Gebäudes.
Fördermitteleinsatz
Der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung kann sich für den Bauherrn auch finanziell positiv auswirken. Dies gilt insbesondere dann, wenn damit ein höherer KfW-Standard erreicht wird. Je höherwertig die Einstufung des Gebäudes als KfW-Effizienzhaus, umso umfangreichere Finanzierungsmöglichkeiten stellen sich dar. Hierbei können die KfW-Förderprogramme „Energieeffizienz Sanieren“ für die Modernisierung von Bestandsgebäuden und „Energieeffizient Bauen“ für Neubauten in Anspruch genommen werden. Neben verbesserten Darlehenskonditionen sind auch Tilgungszuschüsse bei Aufnahme eines KfW-Darlehens möglich. Mit einem Tilgungszuschuss wird die Darlehenssumme um den entsprechenden Wert reduziert, sodass nicht der gesamte Darlehensbetrag zurückgezahlt werden muss. Im Neubau des Wohnhauses Calauer Straße 62 kann durch den Einsatz der kontrollierten Wohnraumlüftung die Einstufung des Gebäudes als KfW-Effizienzhaus 55 realisiert werden.
Übertragbarkeit
Das Konzept der kontrollierten Wohnraumlüftung ist flexibel gestaltbar und kann insbesondere in Neubauten, aber auch bei Sanierungen im Bestand zum Einsatz kommen.
So lassen sich die Lüftungsgeräte in die Wand oder unter der Decke einbauen. Auch die Verlegung der Lüftungsleitungen kann unterschiedlich realisiert werden: unter der Decke, in der Wand oder im Bodenbereich verlegt.
Neben der vielseitigen technischen Realisierung bieten zahlreiche Hersteller ein breites Spektrum hinsichtlich der Anlagengrößen an, sodass einzelne Wohnungen, aber auch Ein- und Mehrfamilienhäuser mit kontrollierter Wohnraumlüftung ausgestattet werden können. Auch die Realisierung über eine Zentralanlage (1 Anlage für alle Wohnungen) mit vertikalen Hauptverteilleitungen und einer horizontalen wohnungsweisen Erschließung ist denkbar. Hierbei kann auf die Fassadenöffnungen verzichtet werden.