Energetische Förderprogramme im Blick
veröffentlicht am 01.08.18Zuschüsse für Batteriespeicher „Förderprogramm 1000-Speicher“
Mit dem Förderprogramm 1000-Speicher unterstützt die Investitionsbank Brandenburg (ILB) Privatpersonen dabei, ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und dabei gleichzeitig das Stromnetz im Land Brandenburg zu entlasten. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümer eines Wohnhauses mit Solaranlage in Brandenburg sind oder zukünftig sein werden. Das Förderobjekt muss der Hauptwohnsitz sein, der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Gefördert werden Stromspeicher ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie deren Lieferung und Installation. Für die Anschaffung und Installation neuer Speicher vergibt die ILB Zuschüsse von bis zu 50 Prozent bei höchstens 7.000 Euro.
Eine aktuelle Untersuchung der KfW zeigt, dass die Kosten für am Markt befindliche Batteriespeichersysteme, unabhängig von der Förderung, seit 2013 bereits um etwa 50 % gefallen sind. Beste Bedingung also für den Einstieg in die Eigenstromnutzung und Speicherung.
Zuschüsse für E-Ladeinfrastruktur
Voraussichtlich am 04.09.2018 wird der Förderaufruf der ILB zur Errichtung und dem Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Brandenburg veröffentlicht. Grundlage ist die Förderrichtlinie „RENplus 2014-2020“ des Ministeriums für Wirtschaft und Energie Brandenburg. Entsprechende Anträge auf Förderung können ab September in einem Zweimonatszeitraum bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter www.ilb.de gestellt werden. Weitergehende Informationen zu den Förderkonditionen und –bedingungen sowie zum Beratungs- und Antragsverfahren werden im Förderaufruf bekanntgegeben.
Kommunalrichtlinie fördert wieder Klimaschutzmaßnahmen
Vom 1. Juli bis 30. September 2018 können Kommunen, gemeinnützige Sportvereine, kommunale Unternehmen sowie andere lokale Akteure im Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMU wieder Fördergelder beantragen, um Klimaschutzprojekte umzusetzen. Gefördert werden sowohl strategische als auch investive Maßnahmen. Zu den förderfähigen investiven Maßnahmen zählen u.a. LED-Außen-/Straßen-/Innen- und Hallenbeleuchtung, Klimaschutz in Rechenzentren, Austausch von Elektrogeräten an Schulen, nachhaltige Mobilität und Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien. Für finanzschwache Kommunen ist das Programm besonders attraktiv. Diese Kommunen können erhöhte Zuschüsse erhalten. Förderanträge können im Antragszeitraum beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Fragen rund um die Kommunalrichtlinie und die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de.
Zu allen genannten Programmen berät Sie auch das energetische Sanierungsmanagement unkompliziert telefonisch, via E-Mail oder vor Ort. Unsere Sprechzeit ist Mittwoch zwischen 13 – 17 Uhr oder nach Vereinbarung. Sie finden uns in der Ostrower Straße 15 in Cottbus.
KommentareKommentare
abonnieren.